
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Gemeinsam zurück in den Arbeitsalltag
Arbeitsunfähigkeit kann jedem widerfahren, egal welchen Alters. Ein Unfall, eine Erkrankung oder eine Belastungssituation sind häufig nicht absehbar und können zu einem längeren Ausfall führen. BEM ist nicht nur ein Prozess und eine gesetzliche Pflicht für den Arbeitgeber (§167 Abs. 2 SGB IX), vor allem eine wertvolle Chance für Beschäftigte. Das BEM richtet sich an Beschäftigte, die unterbrochen oder kontinuierlich während der letzten 12 Monate 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren - auch bei unterschiedlichen Ursachen. Keine einfache Aufgabe für Arbeitgeber, gerade unter Berücksichtigung dessen, dass das Thema Krankheit ein sehr sensibles Thema darstellt.
Um langfristige Ausfälle zu verhindern und die Rückkehr von Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz zu erleichtern, ist frühzeitige Unterstützung wichtig. Zentrale Voraussetzung dafür ist eine kontinuierliche und offene Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Betroffenen. Dadurch können individuelle Unterstützungsangebote entwickelt werden - mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, einer erneuten Erkrankung vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu sichern.
Gründe für ein betriebliches Eingliederungsmanagement
Reduktion hoher Ausfallzeiten
Kostenersparnis durch schnellere Rückkehr an den Arbeitsplatz
Reduktion der Einarbeitungskosten durch Fremdbesetzung
Rechtssichers Verfahren
Erhaltung von Fachwissen und Erfahrung
Produkte
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Vorteile eines externen BEM's
Ein externer BEM Beauftragter kann aufgrund langjähriger Erfahrung und seiner fachlichen Expertise professioneller und effizienter arbeiten als interne Mitarbeitende. Dadurch ist auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis besser. Weitere Vorteile einer externen Betreuung sind:
Entlastung interner Fachkräfte
Durch eine verringerte interne Ressourcenbindung spart Ihr Unternehmen zeitliche und finanzielle Ressourcen. Vor allem kann durch das Expertenwissen eines externen BEM Beauftragten die Personalabteilung entlastet werden.
Neutralität
Durch die externe Position vermeidet ein externe BEM Beauftragter Interessenskonflikte und profitiert von einer höheren Vertrauensbasis. Dadurch sind Beschäftigte offener in Gesprächen.
Rechtssicheres Verfahren
Ein externer BEM Beauftragter unterstützt Sie in der Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht nach § 167 (u.a. Datenschutz und Dokumentation).
Objektivität
Durch den Blick von außen können unvoreingenommene betriebliche Gegebenheiten hinterfragt und Empfehlungen gegeben werden, die von der eigenen Organisation übersehen werden können.
Vermittlungskompetenz
Durch Kompetenzen im Rahmen der Gesprächsführung kann ein externe BEM Beauftragter zwischen Unternehmen und betroffenen Beschäftigten vermitteln.
Vertrauensvoll
BEM Beauftragte unterliegen der Schweigepflicht (§5 Bundesdatenschutzgesetz). Sollten Informationen zur Maßnahmenplanung für den Arbeitgeber relevant sein, wird hierzu das Einverständnis des Betroffenen eingeholt.
Flexibilität
Ein externer BEM Beauftragter verfügt über eine größere Flexibilität und ist schneller verfügbar. Hierdurch werden interne Prozesse nicht beeinträchtigt und eine höhere Anzahl an BEM-Fällen kann bearbeitet werden.
Netzwerk
Ein breites Netzwerk bietet Ihnen einen gezielten und effektiven Einsatz von Kooperationspartnern durch diese Fördermittel geltend gemacht werden können.
Kosten- und Zeitersparnis
Durch einen externen BEM Beauftragten erhalten Sie volle Kostentransparenz, da mit Fallpauschalen gerechnet wird. Hierbei erhalten Sie Plansicherheit, denn es entstehen keine Zusatzkosten bei Mehraufwand. Auch können Sie steuerliche Vorteile durch Beraterkosten geltend machen und interne zeitliche Ressourcen Ihrer Beschäftigten schonen.
Ein externes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eignet sich besonders für Unternehmen, die vor der gesetzlichen Pflicht, zur Vorbeugung von Langzeitausfällen, agieren wollen. Aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen, die noch kein eigenes BEM implementiert haben.
Schrittweise zurück an den Arbeitsplatz
Eine standardisierte Steuerung eines BEM ist wesentlich für dessen Erfolg. Ich berate und unterstütze Sie bei der Prozessplanung und Durchführung eines Eingliederungsverfahrens.
1
Ermittlung der
Arbeitsunfähigkeitszeiten
durch den Arbeitgeber
2
Angebot zur Durchführung des BEM an den Betroffene Beschäftigte
3
Der Betroffene entscheidet selbst,
ob er teilnimmt
4
Analyse der bestehenden Arbeitsbedingungen
5
Fallmanagement - Planung der individuellen Eingliederung
6
Rückkehr an den Arbeitsplatz - Umsetzung konkreter Maßnahmen
7
Anonymisierter Jahresbericht
(ab mind. 5 Fälle)
Fragen, die im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements auftreten können
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Welche Kostenträger werden in den BEM Prozess integriert?
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Wer sind die Teilnehmenden eines BEM Gesprächs?
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Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mobiler Arbeitsplatz kostenfrei eingerichtet werden?
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Was passiert mit Beschäftigten, die aus krankheitsbedingten Gründen die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen können?
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Wie gestaltet sich eine rechtskonforme Dokumentation, und wer hat Zugriff auf die BEM-Akte?
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In welchem Rhythmus gilt der BEM Anspruch?
Wussten Sie, dass...
12 % der Beschäftigten jährlich aufgrund von psychischen Erkrankungen krankgeschrieben sind und Kündigungen bzw. Neueinstellungen Sie als Unternehmen bis zu 200 % des Jahresgehalts kosten. Jeder Arbeitsunfähigkeitstag kann das Unternehmen bis zu 500 €/ Tag kosten.
BEM mit doppelter Kompetenz – strukturiert begleiten,
Menschlich verstehen:
Viele BEM-Fälle sind nicht rein organisatorisch lösbar- sondern erfordern Feingefühl, psychologisches Verständnis und eine klare Struktur. Als externe BEM Beraterin und Heilpraktikerin für Psychotherapie unterstütze ich Unternehmen bei einer nachhaltigen Wiedereingliederung erkrankter Beschäftigter – mit Fachwissen, Empathie und psychosozialer Beratung. Ich begleite sensible BEM Fälle professionell, entlaste das Personalmanagement und die Führungskräfte und schaffe eine Brücke zwischen Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Mit Hilfe gezieltere Maßnahmen und einer kontinuierliche Kommunikation zwischen dem Betroffenen und Unternehmen gelingt eine frühzeitigere Rückkehr in die Arbeitswelt.

